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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN STAD UNIQUE

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen im Bezug auf Aktivitäten organisiert durch Stad Unique.

 

ARTIKEL 1: Realisierung der Vereinbarung

1.1 Der Kunde: die Person, die den Vertrag im Namen oder zugunsten der Gruppe abschließt.

1.2 Eine Vereinbarung kommt zustande, wenn der Kunde über die Website gebucht hat oder - für Wiederverkäufer - ein Buchungsformular per E-Mail übermittelt wurde. Der Kunde erhält unmittelbar nach der Buchung eine Buchungsbestätigung über die Website.

1.3 Der Kunde haftet gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung.

 

ARTIKEL 2: Zahlung

2.1 Bei der Buchung über die Website kann der Kunde wählen, ob er direkt über PayPal oder per Rechnung bezahlen möchte. Der Gesamtbetrag der Rechnung muss innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden.

2.2 Alle angegebenen Preise enthalten 19% MwSt. 

 

ARTIKEL 3: Reservierungssumme

3.1 Die veröffentlichte Reservierungssumme enthält alle in der Aktivität beschriebenen Elemente, sofern nicht anders angegeben.

3.2 Die Reservierungssumme beinhaltet nicht:

a) Transport mit dem Bus, sofern nicht schriftlich anders vereinbart;

b) die Kosten für Reisegepäck, Reise-, Unfall-, Kranken- und Stornoversicherung;

c) Alle zusätzlichen Kosten für zusätzlichen Verbrauch und verwendete Materialien.

3.3 Die Preise gelten pro Team / pro Person, wie in den Informationen auf der Website angegeben.

3.4 Die veröffentlichten Preise basieren auf den Preisen und Bedingungen, wie sie bei der Erstellung des Programms bekannt waren. Stad Unique behält sich das Recht vor, den Preis vor der Buchung zu ändern, wenn Grund zu einer Preiserhöhung durch Dritte besteht, einschließlich der geltenden Mehrwertsteuerbestimmungen.

 

ARTIKEL 4: Änderungen bei der Buchung

Die Buchung kann vom Kunden in Absprache mit Stad Unique geändert werden, sofern dies möglich ist.

 

ARTIKEL 5: Stornierungen

5.1 Wenn eine Buchung storniert wird, können Kosten entstehen. Es gelten folgende Regeln:

a) Bei einer Stornierung von mehr als 7 Tagen vor Spielbeginn werden keine Kosten berechnet. 

b) Im Falle einer Stornierung weniger als 7 Tage vor Spielbeginn werden 100% der Kosten berechnet, es besteht die Möglichkeit den Termin zu verschieben. Im Falle einer Terminverschiebung berrechnen wir erneut 50% des Gesamtpreises.

5.2 Stornierungen müssen schriftlich mit einem Datum erfolgen.

5.3 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl innerhalb eines Spielraums von 10% kann bis drei Tage vor Spielbeginn kostenlos geändert werden. Danach gilt die letzte bekannte schriftlich vereinbarte Gruppengröße. Die Stornierungsbestimmungen werden angewendet, um die Teilnehmerzahl um mehr als 10% zu reduzieren.

5.4 Die Stornoversicherung muss bei ihrer eigenen Versicherung abgeschlossen werden.

5.5 Stad Unique übernimmt keine Garantie für das Wetter, es gelten die selben Stornierungsbedingungen.

 

ARTIKEL 6: Stornierung des Programms / Änderungen durch Stad Unique

6.1 Wenn Stad Unique aufgrund von Umständen entscheidet, dass das Programm nicht stattfindet oder dass Änderungen daran vorgenommen werden, verpflichtet sich Stad Unique, den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen.

6.2 Wenn ein Programm abgesagt wird, verpflichtet sich Stad Unique, den bereits gezahlten Betrag (ganz oder teilweise) unverzüglich zurückzuzahlen.

 

ARTIKEL 7: Beschwerden

Trotz aller Bemühungen und Bedenken ist es immer noch möglich, dass der Kunde glaubt, eine berechtigte Beschwerde zu haben. Diese Beschwerde muss unverzüglich beim Leistungserbringer und nach Möglichkeit am Tag selbst bei Stad Unique eingereicht werden. Wenn eine direkte Einreichung einer Beschwerde nicht möglich ist oder wenn die Beschwerde nicht zufriedenstellend gelöst wird, muss sie spätestens eine Woche später schriftlich und mit Gründen bei Stad Unique eingereicht werden.

 

ARTIKEL 8: Allgemeiner Vorbehalt

8.1 Stad Unique behält sich das Recht vor, Änderungen am Programm vorzunehmen, wenn gute Gründe dafür vorliegen oder wenn Wetterbedingungen auftreten, die Aktivitäten unverantwortlich machen oder behördliche Änderungen vorliegen.

8.2 Stad Unique übernimmt keine Verantwortung für Fotos, Broschüren und anderes Informationsmaterial, sofern diese von Dritten veröffentlicht wurden.

 

ARTIKEL 9: Haftung

9.1 Stad Unique übernimmt keine Haftung für Schäden infolge von Tod, Verletzungen, Unfällen, Verlust oder Diebstahl, die den Teilnehmern während oder infolge der Tour entstanden sind.

9.2 Stad Unique übernimmt keine Haftung für Kosten, die dem Kunden bereits entstanden sind, wie z. B. Versicherungsprämien, wenn eine Aktivität nicht stattfinden kann.

9.3 Wenn und soweit keine fristgerechte Zahlung erfolgt, ist der Kunde in Verzug, ohne das eine Inverzugsetzung erforderlich ist.

9.4 Wenn der Kunde in Verzug ist, muss er alle Kosten im Zusammenhang mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Inkasso erstatten.

9.5 Schäden, die durch die Verwendung von Teilnehmern an Materialien Dritter verursacht werden, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

ARTIKEL 10: Start- und Endzeit

Die Start- und Endzeit der Tour wird in der Auftragsbestätigung vermerkt. Der Stad Unique Spielleiter wartet maximal eine halbe Stunde auf den Kunden. Danach wird der Spielleiter gehen und die Kosten werden berechnet.

 

 

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